Jugendschutz
Es gilt das Jugendschutzgesetz!
Zur Info:
- Kein Einlass unter 16 Jahren!
- Einlass von 16 bis 18 Jahren bis 24 Uhr oder mit Erziehungsberechtigten oder Aufsichtsperson länger als 24 Uhr.
(Aufsichtsübertragung nur bis 22 Uhr möglich / Ein Erwachsener kann einen Jugendlichen beaufsichtigen!)
Hier die Downloadfunktion für das Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht